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§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Provider
betreibt Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind
(Webserver). Er stellt diese anderen Unternehmen für eigene Zwecke
zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können
weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen
werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die
Präsentation seines Unternehmens zu nutzen.
§ 2 Leistungen des Providers
a.
Der
Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten
Leistungsangebotes. Die im Leistungsangebot beispielhaft
aufgeführten Sonderleistungen erbringt der Provider nach näherer
Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen
Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene
Aufwendungen in Rechnung.
b.
Der Kunde
ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und
Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält
sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen,
wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche
Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten
präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation
übernimmt in jedem Fall der Kunde.
c.
Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die
auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die
Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des
Webservers von 97 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers
liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet
nicht zu erreichen ist.
d.
Der
Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem
dieser sein Angebot selbst über die Telefonleitung speichern,
ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP).
Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten
Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort
streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu
informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist.
Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten
erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein
verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von
etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des
Angebots beruhen, frei.
Übernimmt der Provider Erstellung und Pflege der Seiten des Kunden,
sind Änderungen, Ergänzungen und/oder Löschungen von Seiten einmal
im Kalendermonat möglich.
e.
Der
Provider stellt den Kunden einen kostenlosen eMail-Support unter
support@mv-internetservice.de
zur Verfügung. Dieser Support ist ausschließlich auf die Wartung der
Server und Zugänge beschränkt. Nimmt der Kunde technische
Supportleistungen in Anspruch, die nicht im Email-Support enthalten
sind, so werden diese nach Arbeitseinheiten abgerechnet. Eine
Arbeitseinheit entspricht 15min und wird mit 35,00 Euro berechnet.
Der Kunde hat auch die Möglichkeit Supportleistungen über die
Servicerufnummer 0190834845804 gegen eine Gebühr von 1,86 Euro/min
in Anspruch zunehmen.
Alle anderen Rufnummern die auf der Webseite
http://www.mv-internetservice.de/
angegeben sind dienen nur den Informationsservice. Sollte der
Kunde diese Nummer für Supportleistungen nutzen, so werden diese
nach Arbeitseinheiten abgerechnet. Eine Arbeitseinheit entspricht
15min und wird mit 35,00 Euro berechnet..
§ 3 Leistungen des Kunden
a.
Der Kunde
wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer
aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien müssen
auf der Kunden Rechner gespeichert werden, und dürfen nicht auf dem
Webserver gespeichert werden.
b.
Für die in
§ 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die Leistungsangebot
ausgewiesenen Preise. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der jeweils
geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c.
Der
Provider stellt seine Leistungen monatlich, halbjährlich oder
jährlich in Rechnung, wenn im Angebot keine anderen
Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsunterzeichnung
eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu
erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto
keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen
Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt,
schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt
an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sofern der Kunde
Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe
von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren
Zinsschaden nachweist. Für jeden angefangenen Monat, in dem eine
Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die
Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine
Aufwandsentschädigung von pauschal 7,50 Euro zu.
Bei Lastschriftrückgängen erhebt der Provider eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Sofern der Provider ausnahmsweise auf eine Einzugsermächtigung
verzichtet hat, werden alle vereinbarten Pauschalen für sechs Monate
im voraus und bis spätestens zum 1. eines jeden Monats fällig und
zahlbar auf das
Konto Nr. 52333205 des Providers bei der Postbank Hamburg (BLZ 200
100 20).
Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht
rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom
Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich.
Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des
Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich
niedrigeren Zinsschaden nachweist.
§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a.
Der Vertrag
beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird
zunächst für 12 berechnete Monate geschlossen. Kostenfreie Monate
werden nicht auf die Vertragslaufzeit angerechnet. Er verlängert
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht
schriftlich gekündigt wurde, wobei die Kündigung spätestens drei
Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit der jeweils anderen Partei
zugehen muss. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung
nicht.
b.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des
Vertrages durch den Provider gilt insbesondere
·
ein
Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die
Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher,
namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
·
Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen,
radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
·
ein
Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert.
Betroffene Leistungen werden mit sofortige Wirkung von netz genommen
und wann zutreffend an die DENIC, InterNIC oder einer anderen
Organisation frei gegeben.
·
die
Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den
Provider,
·
eine
grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im
Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine
Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§ 5 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
Der Provider
erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe seines
Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen.
Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind
Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei
Vertragsschluss vor.
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Allgemeine
Leistungsbedingungen
Stand: 1. Januar 2003 |
§ 1 Leistungen des Providers
a.
Soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm
obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder
Dritten erbringen lassen.
b.
Soweit
einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand
abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche
Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die
aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die der
Provider auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem
Geschäftssitz erbringt, kann er auch An- und Abfahrtszeiten
berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihm eine Pauschale
von 0,50 Euro zu.
§ 2
Rechte Dritter
a.
Der Kunde
versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und
Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach
seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder
gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes
Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten,
die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf
seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa
vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das
Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird,
Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzen.
b.
Der
Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem
Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu
löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte
auszuschließen.
Der Provider wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den
Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine
Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der
Provider die betroffenen Webseiten wieder verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer
Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit
frei.
§ 3
Internetdomains
a.
Soweit
Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung
und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC,
dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe
lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen
Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und
verpflichtet.
b.
Der
Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt
deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und
delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind
oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der
Domain des Providers vergebenen Subdomains.
c.
Sollte der
Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den
Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in
einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die
Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort
Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens 7.700 Euro) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen,
stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§ 4
E-Mail und Newsgroups
a.
Soweit
Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Vergabe einer oder
mehrerer E-Mail-Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte
Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für E-Mail-Adressen, die
dem Kunden zugewiesen wurden. Der Provider behält sich vor, für den
Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie
nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Webserver von ihm
abgerufen wurden.
b.
Soweit
Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Gewährung des
Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen
(Newsgroups)
ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen
Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen des Providers.
c.
Das
Veröffentlichen erotischer Inhalte ist ausschließlich in den
Angeboten "Adult-Web"
und "Dedizierte Server" gestattet. Für die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften haftet Ausnahmelos der Kunde. Sollte einmal das
Guthaben
Traffic verbracht
sein wir pro angefangenes GB 19,00 Euro berechnet. Der Provider ist
berechtigt Seiten die mehr als 10% der Serverlast einnehmen fristlos
zukündigen oder ein umsteige Angebot zu unterbreiten.
§ 5
Datenschutz
a.
Der Kunde
ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und
andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen,
Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der
Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein
Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt
der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung
seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen
Nutzung seiner Daten widersprechen.
b.
Der
Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig
und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder
diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne
dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit
nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
c.
Der
Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem
Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch
weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 6
Haftungsbeschränkung
Der Provider
haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare,
unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Leistungen der
vom Provider bei der Gerling Versicherung abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Euro 2500.000,--
beschränkt.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen
§ 7 Freistellung
Der Kunde
verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur
Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere
für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 8 Urheberrechte
Soweit der
Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Seiten im
Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a.
Der Vertrag
unterliegt deutschem Recht.
b.
Sofern der
Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich
zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
c.
Der
Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder
Geschäftssitz oder in Schwerin erheben.
§ 10 Sonstiges
a.
Änderungen
oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
b.
Alle
Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den
Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen
des Vertragsverhältnisses.
c.
Der Kunde
kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d.
Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte
der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem
wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die
von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
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